Bungert Event GmbH

General terms and conditions of

Bungert Event GmbH

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Bungert Event GmbH, Friedrichstraße 59, 54516 Wittlich, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Bungert Event GmbH, Friedrichstraße 59, 54516 Wittlich, DE

    3. Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weitergegeben werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:

      1. Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.

      2. Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.

      3. Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.

      4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.

      5. Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.

      6. Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.

      7. Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.

    3. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Endkunde Tickets aus wichtigen Gründen (z.B. Unzumutbarkeit aufgrund Krankheit oder Ähnlichem) stornieren. Hierzu ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann eine Stornierungsgebühr anfallen, die dem Rückerstattungsbetrag direkt abgezogen wird. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) oder dem Veranstalter gewählte Zahlungsinfrastruktur.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    der Bungert Event GmbH für das „BUNGERT Oktoberfest 2027“ in Wittlich

    1. Geltungsbereich und Veranstalter

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten sowie für den Besuch des „BUNGERT Oktoberfest 2027“ vom 01.10.2027 bis zum 31.10.2027 in Wittlich.

    Veranstalter ist die:

    Bungert Event GmbH

    Friedrichstraße 59

    54516 Wittlich

    – nachfolgend „Veranstalter“ genannt –

    1.2 Diese AGB gelten gegenüber sämtlichen Besuchern und Ticketkäufern der Veranstaltung, nachfolgend „Gäste“ genannt.

    1.3 Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Festhalle in der Röntgenstraße in Wittlich, das zugehörige Veranstaltungsgelände sowie sämtliche vom Veranstalter genutzten Freiflächen, Verkehrswege und Einrichtungen.

    1.4 Ergänzend gelten die am Veranstaltungsort ausgehängten Sicherheits- und Verhaltenshinweise sowie die rechtmäßigen Anweisungen des Veranstalters und seines Sicherheitspersonals.

    2. Sicherheitshinweise und Zutrittsbeschränkungen

    2.1 Minderjährige erhalten bei Abendveranstaltungen grundsätzlich keinen Zutritt zur Festhalle.

    Eine Ausnahme kann für Jugendliche ab 16 Jahren gewährt werden, sofern eine wirksame Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen des Jugendschutzgesetzes erfüllt sind.

    Hierfür gelten folgende Bedingungen:

    · Die Erziehungsbeauftragung muss vollständig ausgefüllt und von den erforderlichen Personen unterschrieben sein.

    · Die Erziehungsbeauftragung ist in zweifacher Ausfertigung mitzuführen. Ein Exemplar wird bei der Einlasskontrolle abgegeben.

    · Der Jugendliche und die erziehungsbeauftragte Person müssen sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument im Original ausweisen können.

    · Eine erziehungsbeauftragte Person darf maximal zwei Minderjährige beaufsichtigen.

    · Der Veranstalter behält sich vor, den Zutritt bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Erziehungsbeauftragung oder der Eignung der erziehungsbeauftragten Person zu verweigern. 2.2 Gäste sind verpflichtet, den rechtmäßigen Anweisungen des Veranstalters, des Festwirtes und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

    2.3 Das Rauchen ist in der gesamten Festhalle mit Ausnahme ausdrücklich ausgewiesener Raucherbereiche untersagt.

    2.4 Die Mitnahme und der Konsum von Cannabis sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.

    2.5 Stark alkoholisierten Gästen sowie Personen, von denen eine Gefahr für andere Besucher oder den ordnungsgemäßen Veranstaltungsablauf ausgeht, kann der Zutritt verweigert werden. Entsprechendes gilt bei erheblichen Störungen während der Veranstaltung.

    2.6 Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts Gäste bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder gegen rechtmäßige Sicherheitsanweisungen von der Veranstaltung auszuschließen und des Geländes zu verweisen.

    2.7 Wird einem Gast aufgrund eines von ihm zu vertretenden erheblichen Verstoßes der Zutritt berechtigt verweigert oder wird er aus diesem Grund von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    3. Eintrittskarten und Ticketverkauf

    3.1 Der Online-Ticketverkauf für das BUNGERT Oktoberfest 2027 erfolgt über die Ticketing-Plattform der vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf.

    vivenu stellt die technische Infrastruktur für den Ticketverkauf, die Ticketverwaltung und die damit verbundenen Dienstleistungen bereit. Vertragspartner des Gastes hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs ist die Bungert Event GmbH.

    3.2 Eintrittskarten können über die offizielle Website www.oktoberfest-wittlich.de und die dort eingebundene Ticketing-Plattform erworben werden. Weitere offizielle Verkaufsstellen werden gegebenenfalls gesondert bekannt gegeben.

    3.3 Die im Ticketshop dargestellten Ticketpreise und gegebenenfalls anfallenden Gebühren werden vor Abschluss des Bestellvorgangs ausgewiesen. Der Gesamtpreis ist vor Abgabe der verbindlichen Bestellung ersichtlich.

    3.4 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Gast eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit der entsprechenden Annahmebestätigung durch den Veranstalter beziehungsweise durch vivenu in dessen Auftrag zustande.

    3.5 Bei Eintrittskarten für termingebundene Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine freiwillige Rückgabe oder Stornierung von Eintrittskarten ist ausgeschlossen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

    3.6 Eintrittskarten werden in elektronischer Form bereitgestellt. Die jeweils angebotenen Ticketformate ergeben sich aus dem Ticketshop.

    Jedes Ticket enthält einen individuellen, elektronisch prüfbaren Code, der zur Einlasskontrolle verwendet wird.

    3.7 Ein Ticket berechtigt grundsätzlich nur zum einmaligen Einlass, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Berechtigung vorgesehen ist. Wird derselbe Ticketcode mehrfach vorgelegt, berechtigt dies nicht zum mehrfachen Einlass.

    3.8 Gäste sind verpflichtet, ihre Eintrittskarten vor unbefugtem Zugriff, Weitergabe oder Vervielfältigung zu schützen.

    3.9 Ist der Ticketcode aufgrund einer Beschädigung oder unzureichenden Darstellung nicht lesbar, kann sich die Einlasskontrolle verzögern. Kann die Gültigkeit des Tickets auch auf anderem zumutbarem Weg nicht festgestellt werden, kann der Einlass bis zur Klärung verweigert werden.

    3.10 Bei nicht erfolgreich abgeschlossener oder rückabgewickelter Zahlung besteht kein Anspruch auf Nutzung des betreffenden Tickets, soweit kein wirksamer Zahlungsanspruch des Gastes entgegensteht.

    3.11 Eintrittskarten sind bis zum Ende des Veranstaltungsbesuchs aufzubewahren und auf Verlangen des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

    3.12 Ein erneuter Einlass nach dem Verlassen der Festhalle ist nur nach Maßgabe des vorgesehenen Einlass- und Wiedereinlassverfahrens möglich. Sofern hierfür eine elektronische Auslassregistrierung erforderlich ist, muss diese beim Verlassen der Festhalle erfolgen.

    3.13 Die Fälschung und missbräuchliche Verwendung von Eintrittskarten ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Vorfälle zivil- und strafrechtlich verfolgen zu lassen.

    4. Dauerkarten

    4.1 Eine Dauerkarte berechtigt zum Besuch derjenigen Veranstaltungen des BUNGERT Oktoberfestes 2027, die in der jeweiligen Ticketbeschreibung ausdrücklich enthalten sind.

    4.2 Der genaue Leistungsumfang, mögliche Einschränkungen und gegebenenfalls enthaltene Zusatzleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Produktbeschreibung.

    4.3 Für die Nutzung der Dauerkarte gelten die allgemeinen Zutritts- und Sicherheitsbestimmungen dieser AGB.

    4.4 Bei Verlust, Beschädigung oder Verdacht auf missbräuchliche Verwendung ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. Eine Sperrung und gegebenenfalls Neuausstellung erfolgt nach Prüfung der Berechtigung und der technischen Möglichkeiten.

    4.5 Fällt eine in der Dauerkarte enthaltene Veranstaltung aus, richten sich mögliche Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Eine Erstattung des gesamten Dauerkartenpreises erfolgt nicht automatisch aufgrund des Ausfalls eines einzelnen Veranstaltungstages.

    5. Sitzplatzreservierungen

    5.1 Mit dem Erwerb entsprechender Eintrittskarten können Sitzplatzreservierungen verbunden sein.

    5.2 Reservierte Sitzplätze werden am gebuchten Veranstaltungstag grundsätzlich bis spätestens 20:00 Uhr, bei Sonntagsveranstaltungen bis spätestens 13:00 Uhr, freigehalten.

    5.3 Werden reservierte Plätze bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommen, kann der Veranstalter sie anderweitig vergeben, sofern der Gast vor Vertragsschluss auf diese Regelung hingewiesen wurde.

    5.4 Verlässt eine Gruppe ihre reservierten Plätze vollständig und für längere Zeit, kann eine anderweitige Belegung erfolgen, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gäste zumutbar ist.

    5.5 Aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen können andere, gleichwertige Sitzplätze zugewiesen werden. Gesetzliche Ansprüche bei erheblichen Abweichungen bleiben unberührt.

    6. Wertmarken und Getränkebons

    6.1 Wertmarken beziehungsweise Getränkebons können an den vom Veranstalter bekannt gegebenen Verkaufsstellen erworben werden.

    6.2 Sie können ausschließlich für die jeweils ausgewiesenen Leistungen eingelöst werden. Bei der Einlösung sind sie dem Servicepersonal auszuhändigen beziehungsweise nach dem vorgesehenen Verfahren elektronisch zu entwerten.

    6.3 Die Gültigkeit von Wertmarken und Getränkebons richtet sich nach den beim Erwerb vereinbarten Bedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

    6.4 Gesetzliche Erstattungsansprüche, insbesondere bei nicht erbrachten Leistungen, bleiben unberührt.

    7. VIP- und Premium-VIP-Bereich

    7.1 Der Zutritt zu den VIP- und Premium-VIP-Bereichen ist ausschließlich mit einer entsprechenden gültigen Eintrittsberechtigung gestattet.

    7.2 Das Tragen des bei Einlass ausgegebenen VIP- beziehungsweise Premium-VIP-Bändchens ist während des Aufenthalts im jeweiligen Bereich verpflichtend. Die Manipulation oder unberechtigte Weitergabe der Bändchen ist untersagt.

    7.3 Bei entsprechend ausgewiesenen VIP- und Premium-VIP-Tickets steht den Gästen am gebuchten Veranstaltungstag zwischen 18:30 Uhr und 21:30 Uhr ein Abendessen in Buffetform zur Verfügung.

    7.4 Die Weitergabe der Speisen an Personen ohne entsprechende Leistungsberechtigung ist untersagt. Die Speisen sind innerhalb des gebuchten Bereichs zu verzehren.

    7.5 Wird das Buffetangebot innerhalb des ausgewiesenen Zeitraums aus Gründen, die der Gast selbst zu vertreten hat, nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine spätere Bereitstellung oder gesonderte Erstattung.

    7.6 Der Verkauf von Cocktails und Longdrinks kann in den VIP- und Premium-VIP-Bereichen aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen sein.

    7.7 Änderungen im Speisenangebot bleiben vorbehalten, sofern diese sachlich gerechtfertigt und für den Gast zumutbar sind. Der vereinbarte Leistungscharakter bleibt erhalten.

    8. Veranstaltungsausfall und Programmänderungen

    8.1 Eine freiwillige Rückgabe oder Stornierung erworbener Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    8.2 Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, können Gäste nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Erstattung des für die ausgefallene Leistung gezahlten Entgelts verlangen.

    8.3 Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, erheblicher Sicherheitsrisiken oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretender Umstände abgesagt oder wesentlich verändert werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

    8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen am Programm vorzunehmen, insbesondere wenn Künstler oder Bands aufgrund von Erkrankung, höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Umständen nicht auftreten können.

    8.5 Bei Künstlerabsagen wird sich der Veranstalter nach Möglichkeit um angemessenen Ersatz bemühen und die Gäste in geeigneter Weise über wesentliche Änderungen informieren.

    8.6 Ob eine Programmänderung zu Rücktritts-, Minderungs- oder Erstattungsansprüchen führt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Bedeutung der geänderten Leistung für den jeweiligen Vertrag.

    9. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

    9.1 Während des BUNGERT Oktoberfestes können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.

    9.2 Diese Aufnahmen können insbesondere der Dokumentation, Berichterstattung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des BUNGERT Oktoberfestes dienen.

    9.3 Die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer jeweils einschlägigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

    9.4 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Rechten betroffener Personen werden in den Datenschutzhinweisen des Veranstalters bereitgestellt.

    9.5 Eine etwaige Videoüberwachung des Veranstaltungsgeländes zu Sicherheitszwecken erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die erforderlichen Hinweise werden vor Ort bereitgestellt. 10. Verbotene Gegenstände und Taschenkontrollen

    10.1 Das Mitführen folgender Gegenstände ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt: · Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände

    · Illegale Betäubungsmittel

    · Pyrotechnische Gegenstände, Fackeln und Wunderkerzen

    · Glasflaschen, Dosen und sonstige nicht ausdrücklich zugelassene Getränkebehältnisse

    · Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit oder den Veranstaltungsablauf erheblich zu beeinträchtigen

    · Flyer, Aufkleber und sonstige Werbematerialien ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters

    10.2 Das Mitführen von Rucksäcken ist untersagt. Zulässig sind ausschließlich kleinere Handtaschen bis zu einer maximalen Größe von ungefähr 30 × 20 cm.

    10.3 Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Taschen- und Gegenstandskontrollen als Voraussetzung für den Einlass durchzuführen.

    10.4 Wird eine erforderliche Sicherheitskontrolle verweigert oder werden verbotene Gegenstände mitgeführt, kann der Zutritt aus sachlich gerechtfertigten Sicherheitsgründen verweigert werden.

    11. Haftung

    11.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    11.2 Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.

    11.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    11.5 Das Betreten und Besteigen von Tischen und Bänken ist untersagt. Bei Schäden infolge eines Verstoßes gelten die gesetzlichen Haftungs- und Mitverschuldensregelungen.

    12. Datenschutz

    12.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Gäste zur Durchführung des Ticketverkaufs, zur Vertragsabwicklung, zur Organisation der Veranstaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

    12.2 Zur technischen Durchführung des Ticketverkaufs und der Einlasskontrolle werden Dienstleistungen der vivenu GmbH eingesetzt. Weitere Dienstleister können insbesondere im Bereich der Zahlungsabwicklung und der technischen Bereitstellung eingebunden sein.

    12.3 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern, den Rechtsgrundlagen, den Speicherfristen und den Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.

    12.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken sowie der Einsatz einwilligungspflichtiger Tracking-Technologien erfolgen nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht und gegebenenfalls die erforderliche Einwilligung vorliegt.

    13. Verbraucherstreitbeilegung

    13.1 Informationen zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten bereitgestellt.

    13.2 Die gesetzlichen Rechte der Gäste zur Anrufung zuständiger Gerichte bleiben unberührt.

    14. Schlussbestimmungen

    14.1 Für den Besuch des BUNGERT Oktoberfestes 2027 gelten diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogenen Fassung.

    14.2 Die AGB werden dem Gast vor Abschluss des Ticketkaufs in geeigneter Weise zugänglich gemacht.

    14.3 Jegliche nicht genehmigte Werbung auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Dies gilt insbesondere für das Verteilen von Flyern und das Anbringen von Aufklebern.

    14.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

    14.5 Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

    15. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Bungert Event GmbH

    Wittlich, Oktober 2026